Autoversicherung Online
Autoversicherung Vergleich Online

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X-Z

Außerordentliche Kündigung

Gründe, die eine Kündigung der Kfz-Versicherung notwendig machen, gibt es im Alltag immer wieder, sei es die Unzufriedenheit mit dem Service der betreffenden Versicherungsgesellschaft oder weil eine andere Versicherung über deutlich bessere Konditionen verfügt. Allerdings sollte man bei einer Kündigung einige Punkte beachten, damit diese auch in der gewünschten Form wirksam wird. Denn nichts ist schlimmer als langwierige Streitigkeiten mit einem Versicherungsunternehmen, welches im Zweifelsfall zudem noch Recht bekommt. In der Regel handelt es sich auch bei einer Kfz-Versicherung immer noch um einen Vertrag, für dessen Kündigung einige Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Je nach Art und Weise der Kündigung wird hier zwischen der ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Da die ordentliche Kündigung an anderer Stelle näher behandelt wird, wird an dieser Stelle nur auf die außerordentliche Form der Kündigung eingegangen. Ausschlaggebend für diese Art der Auflösung eines Vertrages ist § 314 BGB, welcher die Bestimmungen dazu genau regelt. Anders als die ordentliche Kündigung bedarf eine außerordentliche Kündigung zum Beispiel eines triftigen Grundes. Im Rahmen der Kfz-Versicherung kommt hier etwa eine Beitragserhöhung oder der Verkauf des Fahrzeugs als ausreichender Grund in Frage. Speziell wenn die Beiträge für eine Versicherung neu berechnet werden, locken die einzelnen Anbieter mit immer wieder besonderen Angeboten.

Dabei muss der Versicherte aber beachten, dass die neuen Beiträge um mindestens 5% von der alten Prämie abweichen müssen, um eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. Dass beim Verkauf des Versicherungsgegenstandes das Vertragsverhältnis erlischt, liegt auf der Hand. Hierfür reicht eine schriftliche Mitteilung über den Verkauf aus. Ansonsten muss die außerordentliche Kündigung in jedem Fall schriftlich erfolgen und wird am Besten per Einschreiben verschickt. Zudem sollte man sich vor dem Aussprechen der Kündigung in jedem Fall sicher sein, dass der neue Versicherer dem Vertrag bereits zugestimmt hat. Schließlich ist das Vorhandensein einer Kfz-Haftpflicht eine Voraussetzung, um am Straßenverkehr teilnehmen zu können.




KFZ Versicherungsvergleich 1
KFZ Versicherungsvergleich 2
KFZ Versicherungsvergleich 3