Auslandsschutz
Eine solche Situation ist natürlich in jedem Fall eine unangenehme Urlaubsüberraschung. Zum Glück sind ja auch im Ausland die Fahrzeughalter an eine Kfz-Versicherung gebunden. Oder etwa doch nicht? Ohne Versicherung keine Zulassung – diese Regel gilt natürlich auch jenseits der deutschen Grenze. Allerdings kann es im Fall eines Unfalls schnell ungemütlich werden, denn was hierzulande mit relativ hohen Deckungssummen abgesichert wird, ist im Ausland meist mit wesentlich geringeren Summen gedeckt. Aus diesem Grund fallen Entschädigungen für einen entstandenen Personen- oder Sachschaden meist deutlich geringer aus. Entscheidend für die Schadenersatzansprüche sind nun einmal die nationalen Gesetze und nicht die Herkunft der Unfallbeteiligten.
Wer sich auch im Urlaub vor solchen Gefahren schützen will, für den bietet der Auslandsschutz genau die passende Ergänzung zur bestehenden Kfz-Versicherung. Mit dessen Hilfe lassen sich die Lücken in den ausländischen Versicherungssystemen schließen und es erfolgt eine Entschädigung auf der Grundlage des deutschen Rechts. Bedingung für die Wirksamkeit des Auslandsschutzes ist eine unverschuldete Beteiligung an einem Unfall. Die Gleichstellung der Unfallbeteiligten ist aber nicht in jedem Land wirksam, weshalb vor dem Reiseantritt ein Blick in die Versicherungsbedingungen nicht schaden kann.







