Alkohol am Steuer
Einem großen Teil der Bevölkerung ist dabei bekannt, dass bereits geringe Mengen Alkohol ausreichen, um die Fahrtüchtigkeit negativ zu beeinflussen. Eine der wichtigsten Veränderungen betrifft die Wahrnehmungsfähigkeit und Informationsverarbeitung der betroffenen Personen, denn Alkohol wirkt im Allgemeinen auf das menschliche Nervensystem und verändert die Geschwindigkeit der Reizleitung.
So verändert sich etwa die Geschwindigkeit, mit welcher die Pupille des Auges auf einen Lichtreiz reagiert, was am Ende zur Folge hat, dass Autofahrer unter Alkoholeinfluss wesentlich schneller geblendet werden können. Daneben werden Geschwindigkeiten und Entfernungen nicht mehr zuverlässig wahrgenommen, da die Fokussierung der Linse im Auge eingeschränkt wird und die Aktivität des Gehirns ebenfalls von der Wirkung des Alkohols betroffen ist. Gerade der letzte Punkt sollte jeden Verbraucher nachdenklich stimmen, denn eine niedrigere Hirnaktivität sorgt auch dafür, dass die Verarbeitung von Informationen und die Reaktionen auf einen Sachverhalt deutlich eingeschränkt werden. Und um an dieser Stelle eine signifikante Veränderung zu bewirken, reichen bereits geringe Mengen Alkohol aus.
Neben dem Gefährdungspotenzial, welches vom Alkohol hinterm Steuer für andere ausgeht, steht an dieser Stelle aber auch der Versicherungsschutz auf dem Spiel. Sobald ein Unfall direkt auf den Einfluss von Alkohol zurückgeführt werden kann, sind Versicherungen im Allgemeinen nicht mehr bereit, den Haftungsansprüchen nachzukommen und verweigern die Leistungen im Schadensfall. Zwar wird die Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden anderer Verkehrsteilnehmer decken, aber am Ende die Kosten vom Schädiger wieder einfordern. Bis zu einem Wert von 0,5 Promille kommen Fahrer im Straßenverkehr noch mit einem blauen Auge davon, zwischen 0,5 und 1,1 Promille werden dagegen ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot fällig.
Alles was darüber liegt erfüllt die Definition der absoluten Fahruntüchtigkeit. Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren dürfen sich nur mit einem Alkoholwert von 0,0 Promille im Straßenverkehr bewegen.




