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Abwrackprämie

Die Bundesregierung hat Anfang des Jahres 2009 beschlossen, den Absatz von Neuwagen dadurch zu fördern, dass sie Besitzern von älteren Fahrzeugen einen Anreiz gibt, ihr Auto zu verschrotten. So erhält jeder Fahrzeughalter, dessen Auto älter als 9 Jahre ist, eine so genannte Abwrackprämie in Höhe von 2500 Euro. Diese wird dem Fahrzeughalter nur dann überwiesen, wenn er/sie bis Ende 2009 einen Neu- oder auch Jahreswagen erworben hat. Anhand eines Verwertungsnachweises muss der Halter nachweisen, dass sein Auto verschrottet wurde. Dies kann beispielsweise die Bestätigung eines Altautoverwerters sein, dass der Wagen auch tatsächlich verschrottet wurde. Weiterhin muss im Anschluss die Zulassung des Neu- bzw. Jahreswagens vorgelegt werden. Bei vollständiger Dokumentation überweist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dann den Betrag an den Fahrzeughalter, nachdem ein entsprechender Antrag seitens des im Fahrzeugbrief eingetragenen Halters gestellt wurde. Dabei ist es jedoch nicht erheblich, wie lange das Fahrzeug tatsächlich im Besitz des aktuellen Halters war.

Als Teil des Konjunkturpaketes soll die Abwrackprämie dazu dienen, den Bedarf für zusätzliche Käufe von Neu- und Gebrauchtwagen zu wecken bzw. die Käufer dazu anzuspornen, sich bei den neuen Wagen verstärkt nach umweltfreundlichen Modellen mit niedrigem CO²-Ausstoß und Kraftstoffverbrauch umzusehen. Insofern soll die Abwrackprämie auch ein Beitrag zum Klimaschutz sein. Große Wirkung im Sinne zusätzlicher Geschäfte kann die Verschrottung von maximal 600.000 Autos – diese Anzahl sehen die zur Verfügung stehenden Gelder nämlich maximal dafür vor - auf die Altautoverwerter und Schrotthändler in Deutschland haben. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob durch diesen staatlichen Anreiz weiterhin großzügige Rabatte seitens der Autohersteller- und Banken gewährt werden.

Befürchtungen gibt es indes seitens der Kriminalpolizei wie aber auch der Umweltverbände; Zum einen wird eine Flut von betrügerischen Versuchen erwartet, die Abwrackprämie durch gefälschte Papiere etc. zu Unrecht zu erhalten. Zum anderen wird kritisiert, dass die Abwrackprämie nicht zwingend an den Erwerb eines umweltfreundlichen und sparsamen Autos gekoppelt ist. Insofern ist die alternative Bezeichnung Umweltprämie nicht immer gerechtfertigt.




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