Abgasuntersuchung
Mit dieser Regelung bezweckt der Gesetzgeber eine ständige Kontrolle der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge und die Einhaltung der Abgasnormen durch alle Verkehrsteilnehmer. Ursprünglich bestand die Pflicht zur Prüfung der Verbrennungsgase nur für Fahrzeuge mit einem Benzinmotor und ist unter der Bezeichnung Abgassonderuntersuchung (ASU) sicher älteren Pkw-Besitzern noch bekannt. 1993 wurde die ASU durch die Abgasuntersuchung abgelöst, welche die Prüfpflicht auf alle Fremd- und Kompressionszündungsmotoren ausdehnte und seitdem auch Dieselmotoren einschließt. Ausnahmen bestehen für Fahrzeuge mit weniger als vier Rädern, einem Maximalgewicht von unter 400 kg oder einer Höchstgeschwindigkeit, die 50 km/h nicht überschreitet. Im bekannten Rahmen wird die Abgasuntersuchung nur noch bis zum Jahr 2010 durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt soll sie durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung abgelöst werden, die gleichzeitig mit der Hauptuntersuchung durchgeführt wird.
Bis dahin werden Fahrzeughalter mit Ottomotoren, egal ob mit oder ohne Katalysator, im 2-Jahres-Rhythmus die Prüfstellen aufsuchen müssen und ihre Pkws einem aufwendigen Test unterziehen, im Zuge dessen die abgasrelevanten Teile auch einer Sichtprüfung unterzogen werden. Nach bestandener Abgasuntersuchung erhält jedes Kraftfahrzeug als sichtbares Zeichen des bestandenen Tests die begehrte Prüfplakette, die am Nummernschild angebracht wird. Diese führt mittig das Jahr, in dem die erneute Abgasuntersuchung durchgeführt werden muss. Durch die entsprechende Anordnung der Monate auf dem äußeren Rand der Plakette kann jeder Außenstehende sofort das genaue Datum ablesen. Steht über dem Jahr etwa eine 5, muss die AU im Mai durchgeführt werden.







