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Staatliche Hilfen

Schwere Unfälle ereignen sich in Deutschland täglich. Eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr oder in der Freizeit und schon sind Betroffene ein Leben lang auf einen Rollstuhl angewiesen. Damit entstehen oft nicht nur soziale Schwierigkeiten, auch die Mobilität leidet deutlich unter den Folgen eines Unfalls. Aber auch Behinderte müssen für ihren Lebensunterhalt aufkommen und sind aus diesem Grund häufig auf ein Fahrzeug angewiesen. Technisch steht einem behindertengerechten Umbau des Pkw nichts im Wege, die Hersteller können Neuwagen noch direkt vor der Auslieferung entsprechend umrüsten. Lediglich die damit verbundenen Kosten setzen dem Autokauf häufig finanzielle Grenzen.

Was viele Betroffene aber nicht wissen ist die Tatsache, dass Arbeitnehmern Zuschüsse für die Anschaffung oder den Umbau eines Fahrzeugs zustehen. Letztere können aus verschiedenen Quellen stammen: Nach einem Unfall durch Fremdverschulden beispielsweise ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kostenübernahme verantwortlich. Daneben besteht unter Umständen auch die Möglichkeit, Aufwendungen für das Umrüsten durch die Rentenversicherung tragen zu lassen.

Eine dritte Möglichkeit besteht in der Beantragung staatlicher Zuschüsse. Die Form dieser finanziellen Hilfen richtet sich nach der Kraftfahrzeughilfeverordnung und kommt für Neuanschaffungen oder den Umbau eines bereits vorhandenen Kraftfahrzeugs auf. Voraussetzung ist allerdings, dass Betroffene einer beruflichen Tätigkeit nachgehen oder sich in einer Ausbildung befinden. Letzteres schließt auch ein Studium ein. Bei Vorlage des Behindertenausweises erhalten Betroffene oft auch einen Rabatt durch die Hersteller in Höhe von bis zu 20 Prozent des Kaufpreises. Zusätzlich greift ein Zuschuss-System auch bei Empfängern des ALG II: Hier können für den Führerschein bzw. Autokauf bis zu 2.500 Euro in Anspruch genommen werden, wobei der Erwerb allerdings an eine zukünftige Beschäftigung gekoppelt sein muss.