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Restschuldversicherung

Finanzierungsangebote gehören heute in vielen Bereichen des alltäglichen Konsums zu einer Selbstverständlichkeit, so auch beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens. Während das Shoppen über ein Anschaffungsdarlehen bei einer niedrigen Kredithöhe im Allgemeinen ohne eine Sicherungsleistung möglich ist, reicht bei höheren Summen wie sie etwa im Zusammenhang mit einem Autokauf üblich sind der Einkommensnachweis einigen Banken nicht mehr aus. Entweder wird die Stellung einer Sachsicherheit oder der Abschluss einer Restschuldversicherung verlangt.

Letztere Variante sorgt zwar für zusätzliche Kosten, schafft im Gegenzug aber klare Verhältnisse was die Eigentumsverhältnisse bezüglich des neuen Pkw betrifft. Mit dem Abschluss einer Restschuldversicherung lassen sich die unterschiedlichsten Situationen absichern: Neben dem Tod des Kreditnehmers kann auch ein Verlust des Arbeitsplatzes oder das plötzliche Auftreten einer Krankheit in den Vertrag eingeschlossen werden. Beides zusammen kann unter Umständen dazu führen, dass eine Fortführung der Tilgungsleistungen nicht mehr möglich ist. In einem solchen Fall übernimmt die Restschuldversicherung alles Weitere und sorgt dafür, dass die verbleibende Tilgungssumme an die Bank zurückfließt. Auf diese Weise können sich Familien vor den unvorhergesehenen Risiken eines Finanzierungsgeschäftes schützen, ohne Sachwerte zu riskieren. Leider sorgt der Abschluss einer Restschuldversicherung dafür, dass sich eine Kfz-Finanzierung spürbar verteuern kann, weshalb die Kosten in die Berechnung des Effektivzinses unbedingt einfließen sollten.