Eigentumsverhältnisse
Was die Besitz- und Eigentumsverhältnisse betrifft, sollte man gerade als Finanzierungskunde auf einige Besonderheiten achten. Wird das Auto beispielsweise über eine Autobank finanziert, bleibt der Fahrzeugbrief in der Regel solange bei der Bank unter Verschluss, bis die letzte Rate überwiesen ist. Der „Käufer“ erhält lediglich den Fahrzeugschein und kann seine Neuanschaffung nutzen. Erst nach der vollständigen Tilgung erhält der Besitzer alle Papiere ausgehändigt und darf sich ab sofort als stolzer Eigentümer seines Fahrzeugs fühlen.
Etwas anders sieht die Situation dagegen beim Kredit durch ein unabhängiges Finanzinstitut aus. Hier kommt es auf die Darlehensbedingungen an: Fordert die Bank eine Sachsicherheit, bleibt oft nur die Herausgabe des Fahrzeugbriefs. Alternativ ist auch der Abschluss einer Restschuldversicherung möglich, die im Fall der Zahlungsunfähigkeit für den Kreditnehmer einspringt. Auf diese Weise bleibt der Fahrzeugbrief beim Käufer und dieser auch der Eigentümer.





