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Mietkauf

In den vergangenen Jahren hat sich das Thema Mietkauf auch im Rahmen der Kfz-Finanzierung zunehmend zu einem Geheimtipp entwickelt. Auf den ersten Blick erinnert diese Form der Finanzierung stark an das klassische Leasing und auch die Drei-Wege-Finanzierung. Unterschiede ergeben sich aber vor allem am Ende der Vertragslaufzeit: Nach der Unterschrift des Vertrages, in welchem die Höhe der monatlichen Raten für das Fahrzeug sowie der zeitliche Rahmen des Mietkaufs geregelt werden, erhält der neue „Besitzer“ die notwendigen Papiere, den Fahrzeugschlüssel und kann seinen Pkw im Rahmen der Vertragsbestimmungen frei nutzen, sollte aber darauf achten, dass die Eigentumsrechte während der Nutzung weiter beim Finanzierer liegen. Um die monatlichen Zahlungen nach Möglichkeit niedrig zu halten, empfiehlt sich zusätzlich die Vereinbarung einer Anzahlung. Hierfür eignet sich auch die Inzahlungnahme eines vorhandenen Gebrauchtwagens, wodurch sich der Finanzierungsaufwand um bis zu mehrere Tausend Euro verringern lässt.

Im Rahmen des Mietkaufs wird zusätzlich ein Restwert vereinbart. Diese Abschlusszahlung muss beim Automietkauf aber nicht durch den Kunden in Form einer Einmalzahlung aufgebracht werden. Es besteht im Rahmen des Mietkaufs die Möglichkeit, den Pkw wieder beim Händler abzugeben. Erst durch die Überweisung der Schlussrate geht das Eigentum auf den Kunden über. Anders als das Leasing räumt der Kfz-Mietkauf dem Verbraucher das Wahlrecht über den endgültigen Kauf oder die Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler ein.