Vorteile beim Leasing
Im Zusammenhang mit dem Leasing sollte natürlich auch auf die Frage eingegangen werden, welche Vorteile diese Form des Finanzierungsgeschäftes dem Leasingnehmer im Einzelnen bietet. Vor allem der Einsatz des Leasings in Unternehmen ist insofern begünstigt, da hier besondere Vergünstigungen im Steuerrecht ausgenutzt werden können. Entscheidet sich ein Betrieb etwa dazu, eines oder mehrere Fahrzeuge per Leasing in den bestehenden Fuhrpark einzugliedern, können die Leasingraten am Jahresende als Betriebskosten geltend gemacht werden, wodurch den Einnahmen höhere Ausgaben gegenüberstehen. Im Gegensatz dazu würde ein Erwerb derselben Wirtschaftsgüter im Rahmen einer Finanzierung am Jahresende eine Erhöhung des Forderungsbestandes bedeutet. So bleibt das Leasing für den Leasingnehmer bilanzneutral, da die angemieteten Gegenstände in der Regel beim Leasinggeber ausgewiesen werden müssen.
Ein weiterer Pluspunkt betrifft die Wartung der einzelnen Leasinggüter, denn da hier im Allgemeinen von Neuware ausgegangen wird, halten sich die Aufwendungen, was die Reparatur und Instandhaltung betrifft, oft in Grenzen. Weitere Vorteile fürs Leasing ergeben sich daraus, dass die Raten über mehrere Jahre bereits im Voraus feststehen und damit dem Leasingnehmer ein hohes Maß an Planungssicherheit geben. Da zudem der Leasinggeber das Finanzierungsrisiko für die betreffenden Wirtschaftsgüter trägt, erweitert sich der Handlungsspielraum des Leasingnehmers beträchtlich.
Anhand dieser Vorzüge des Leasings muss abschließend festgehalten werden, dass sich ein Leasingvertrag in der Regel nur für Unternehmen wirklich lohnt. Privatpersonen profitieren an dieser Stelle nur in einem sehr eng begrenzten Rahmen vom Leasing.