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Versicherung und Leasing

Was die Frage der Versicherung im Rahmen des Leasings betrifft, sind die Verträge eindeutig und sprechen eine sehr deutliche Sprache: Der Leasingnehmer muss bei einem echten Leasingvertrag dafür sorgen, dass die betreffenden Wirtschaftsgüter in einer angemessenen Form gegen Beschädigungen und Verlust versichert werden. In welcher Form die Versicherung zu erfolgen hat, regelt der Eigentümer des Leasinggutes im Allgemeinen innerhalb der Vertragsunterlagen. Ausgehend vom Kfz-Leasing lässt sich die Situation der Versicherung am Besten erklären. Die Leasinggeber weisen in ihren Geschäftsbedingungen immer wieder darauf hin, dass eine herkömmliche Haftpflichtversicherung zur Erfüllung des Vertrages nicht ausreicht, sondern mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden muss.

Dieses Vorgehen wird dann plausibel, wenn man bedenkt, dass der Leasinggeber weiterhin Eigentümer des Fahrzeugs bleibt. Entsteht aufgrund eines Unfalls oder Diebstahls ein wirtschaftlicher Totalschaden, so muss der Nutzer laut Vertrag für den finanziellen Schaden haften. In einer solchen Situation trägt der Leasinggeber das materielle Risiko, falls seinem Vertragspartner die finanziellen Möglichkeiten fehlen. Durch den Zwang zum Abschluss einer Kaskoversicherung kann der Finanzierungsschaden beim Geber des Leasingobjekts durch die Versicherungssumme abgedeckt werden. Die Kosten der Fahrzeugversicherung trägt üblicherweise der Leasingnehmer.

Beim genaueren Lesen der Vertragsbedingungen fällt meist auf, dass mit der Unterschrift unter einen solchen Vertrag die Ansprüche an eine Versicherung meist automatisch an die Leasinggesellschaft abgetreten werden. In vielen Fällen bieten die Unternehmen sogar eigene Versicherungen für die bei ihnen geleasten Objekte an, wodurch sich die Schadensabwicklung für den Leasingnehmer deutlich vereinfachen lässt.