Pflichten und Rechte beim Leasing
Was die Pflichten des Leasingnehmers betrifft, so regeln die Vertragsbedingungen diese relativ genau. Hier wird unter anderem festgehalten, dass dieser für den Versicherungsschutz verantwortlich ist und vor allem welcher Art die Versicherung zu sein hat. Beim Fahrzeug-Leasing wird im Allgemeinen mindestens eine Teilkaskoversicherung verlangt, damit aus der Schadenssumme der finanzielle Verlust des Leasinggebers gedeckt werden kann. Daneben übernimmt der Mieter nach Annahme des Leasingvertrages auch die Verantwortung für auftretende Schäden, die damit verbundenen Reparaturkosten und muss zusätzlich alle Inspektionen sowie die notwendigen Untersuchungen durchführen lassen.
Anders als bei einem echten Mietvertrag liegt die Verantwortung für den Zustand des betreffenden Objekts also nicht beim Geber, sondern geht komplett auf den Leasingnehmer über. Neben der Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustandes muss Letzterer auch dafür sorgen, dass Verschleißerscheinungen und Abnutzungsspuren einen gewissen Rahmen nicht überschreiten, da gerade bei Teilamortisationsverträgen ein möglichst hoher Restwert für den Leasinggeber erhalten bleiben soll.





