Pflege und Tuning beim Leasing
Dazu zählen unter anderem die notwendigen Untersuchungen, mit denen zum Beispiel Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft werden. Ob und wann diese Arbeiten ausgeführt wurden, muss der Leasingnehmer zudem schriftlich nachweisen. Erschwerend kommt an dieser Stelle hinzu, dass die Wartungsarbeiten nur in bestimmten Fachwerkstätten durchgeführt werden dürfen, die entweder vom Hersteller oder dem Leasinggeber anerkannt werden. Alle Veränderungen, die an einem Leasingobjekt vorgenommen werden, zum Beispiel Aufkleber, müssen vor der Rückgabe entfernt und die damit verbundenen Schäden beseitigt werden.
Was das Tuning bzw. technische Leistungsveränderungen an einem Leasingfahrzeug betrifft, so sprechen die meisten Verträge eine eindeutige Sprache – sie verbieten es. Was andere Ein- oder Umbauten betrifft, so ist in jedem Fall das Einverständnis des Leasinggebers erforderlich.





