Autoversicherung Online
Autoversicherung Vergleich Online

Pflege und Tuning beim Leasing

Im Rahmen eines Leasingvertrages wird der Definition gemäß ein Wirtschaftsgut dem Leasingnehmer zur Nutzung überlassen und muss mit dem Erreichen des Vertragsendes an den eigentlichen Eigentümer wieder zurückgegeben werden. Da dieser die Leasinggesellschaft ist, die den Leasinggegenstand weiter verwenden will, nimmt die Pflege der betroffenen Wirtschaftsgüter eine besondere Stellung im Rahmen der Leasingverträge ein. Nicht umsonst verankern die Leasinggeber in ihren Geschäftsbedingungen Klauseln, welche den Nutzer dazu verpflichten, bestimmte Regeln einzuhalten. Somit geht die Verantwortung für den Zustand des Objekts auf den Leasingnehmer über, der am Ende für die Durchführung wichtiger Wartungsarbeiten zuständig ist.

Dazu zählen unter anderem die notwendigen Untersuchungen, mit denen zum Beispiel Fahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft werden. Ob und wann diese Arbeiten ausgeführt wurden, muss der Leasingnehmer zudem schriftlich nachweisen. Erschwerend kommt an dieser Stelle hinzu, dass die Wartungsarbeiten nur in bestimmten Fachwerkstätten durchgeführt werden dürfen, die entweder vom Hersteller oder dem Leasinggeber anerkannt werden. Alle Veränderungen, die an einem Leasingobjekt vorgenommen werden, zum Beispiel Aufkleber, müssen vor der Rückgabe entfernt und die damit verbundenen Schäden beseitigt werden.

Was das Tuning bzw. technische Leistungsveränderungen an einem Leasingfahrzeug betrifft, so sprechen die meisten Verträge eine eindeutige Sprache – sie verbieten es. Was andere Ein- oder Umbauten betrifft, so ist in jedem Fall das Einverständnis des Leasinggebers erforderlich.