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Leasing-Vertrag

Der Leasing-Vertrag dient als Grundlage für das Mietverhältnis und ist somit das wichtigste Dokument eines solchen Finanzierungsgeschäftes. Da im Rahmen der Geschäftsbeziehungen unterschiedliche Bereiche der deutschen Gesetzgebung berührt werden, lässt sich ein Leasingvertrag nur schwer einem einzelnen Gebiet eindeutig zuordnen.

Grundsätzlich regelt ein Leasing-Vertrag alle Rechte und Pflichten sowohl des Mieters als auch des eigentlichen Eigentümers eines Leasingobjekts. Es werden unter anderem Fragen zur Schadenersatzpflicht des Leasingnehmers oder das Vorgehen beim Zahlungsverzug in den einzelnen Klauseln des Vertrages geregelt. Gerade für Unternehmen ist von besonderer Bedeutung, dass die Leasing-Verträge einigen Vorbedingungen entsprechen, um auch von den deutschen Finanzämtern anerkannt zu werden.

Um als echter Leasingvertrag anerkannt zu werden, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Erstes trägt der Leasingnehmer die Verantwortung und das Risiko für das Leasingobjekt. Daneben müssen die Vertragsbedingungen so ausgestaltet sein, dass während der Grundmietzeit eine Kündigung bei vertragsmäßiger Erfüllung unmöglich ist. Lediglich aus Verstößen, zum Beispiel dem Zahlungsverzug, ergibt sich ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die dritte und letzte Bedingung betrifft die Übernahme der Anschaffungskosten, welche durch den Leasingnehmer getragen werden müssen.

Speziell der letzte Punkt muss etwas eingehender untersucht werden, da im Rahmen des Finanzierungsleasings verschiedene Formen bekannt sind. Auf der einen Seite steht die Teilamortisation. Hier deckt das Entgelt aus einem Leasingvertrag nicht komplett die Anschaffungskosten ab und es bleibt am Ende der Vertragslaufzeit ein gewisser Restwert bestehen. Dessen Höhe richtet sich nach der Nutzungsdauer und sollte idealerweise dem tatsächlichen Marktwert entsprechen. Im Rahmen einer Teilamortisation ergeben sich zum Laufzeitende unterschiedliche Möglichkeiten, wie das Leasingobjekt weiter verwendet wird. Auf der anderen Seite finden sich Verträge mit einem Vollamortisationscharakter, in deren Rahmen die Leasingraten dem Wert des Leasingobjekts entsprechen. Da in vielen Verträgen ein Restwert festgelegt wird, sind Teilamortisierungsverträge sicher die häufiger anzutreffende Art.