Zu beachten beim Leasing
Eine der Fallen, in die Leasingnehmer immer wieder hineintappen, betrifft zum Beispiel die Kaufoption nach dem Ende der Laufzeit. Verbraucher wie Unternehmer denken häufig, dass sie mit dem Vertragsende ihr Fahrzeug einfach zum Restwert übernehmen können. Dass dies in keiner Weise den vertragsrechtlichen Tatsachen entspricht, bemerkt ein großer Teil der Betroffenen erst nach der Rückgabe des Leasinggegenstandes. Dabei hätte ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezeigt, dass in diesem Zusammenhang besondere Regelungen gelten.
Ganz ähnlich verhält es sich bei der eigentlichen Rückgabe, denn in den Verträgen sind nicht selten besondere Vorschriften festgehalten, in welchem Zustand das geleaste Gut und vor allem wo es an den Leasinggeber zurückzuführen ist. Nicht selten drohen in diesem Zusammenhang zusätzliche Kosten, die sich leicht zu einem größeren Betrag summieren. Wie man bereits an diesen wenigen Beispielen sieht, sollte beim Leasing einiges beachtet werden. Um als Verbraucher im Alltag bereits für das Kleingedruckte gerüstet zu sein, sind auf den nächsten Seiten die wichtigsten Punkte in Zusammenhang mit dem Leasingvertrag zusammengefasst.





