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Leasingnehmer

Neben den verschiedenen Formen eines Leasingvertrages und den Vor- bzw. Nachteilen soll an dieser Stelle natürlich eine Frage nicht vergessen werden – wer kann eigentlich alles als Leasingnehmer auftreten? Diese Antwort kann kurz und knapp ausfallen, da Leasing für fast alle Schichten und Personenkreise geeignet ist. Neben Unternehmen, die hier vor allem steuerliche Vorteile aus einem Leasingvertrag ziehen und ihren Bestand an liquiden Mitteln gegenüber einem Kauf verbessern können, kommt das Leasing aber durchaus auch für Privatpersonen in Betracht, die einen großen Teil der Kunden im Bereich des Kfz-Leasings stellen.

Vor der Zustimmung zu einem Vertrag überprüfen die Leasinggesellschaften jeden Antragsteller auf dessen Bonität. Da ein solcher Vertrag immer ein gewisses finanzielles Risiko mit sich bringt, ist den Leasinggesellschaften natürlich an möglichst finanz- und einkommensstarken Kunden gelegen. Angestellte müssen aus diesem Grund einen Einkommensnachweis erbringen. Für Selbstständige und Unternehmen gelten ähnliche Regeln, hier muss ebenfalls der finanzielle Hintergrund dargelegt werden, was in diesem Zusammenhang über die Jahresabschlüsse bzw. Einkommenssteuernachweise der Unternehmer abgewickelt wird. Die Rechte und Pflichten des Leasingnehmers werden im Einzelnen durch die Vertragsklauseln geregelt.