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Null-Leasing

Wer sich etwas genauer mit dem Thema Leasing auseinandersetzt, stößt früher oder später auch auf den Begriff des Null-Leasings. Was verbirgt sich aber hinter dieser Bezeichnung und wo liegen die Besonderheiten? Das sogenannte Null-Leasing ist eine besondere Variante des Finanzierungsleasings, die vor allem dann zum Einsatz kommt, wenn Hersteller und Leasinggeber identisch sind. Speziell in der Fahrzeugbranche wird es als Instrument verwendet, um im Fall schleppender Absatzzahlen Neukunden mit attraktiven Angeboten anzulocken und auf das Sortiment des jeweiligen Herstellers aufmerksam zu machen. Grundsätzlich unterscheiden sich die Verträge zum Null-Leasing nicht oder nur in wenigen Details von den Bestimmungen herkömmlicher Leasingverträge.

Was die Kostenstruktur betrifft, lassen sich aber große Abweichungen feststellen, da hier besondere Vergünstigungen ausgenutzt werden, welche die Hersteller dem Leasingnehmer einräumen kann. Fahrzeuge werden ohne eine Anzahlung geleast oder der Hersteller verzichtet auf einen Teil des Ertrages und senkt für die Null-Leasingangebote den Zins. Nicht selten wird sogar mit einem Zinssatz von 0% geworben. Somit entspricht das Entgelt für einen Leasingvertrag dem tatsächlichen Listenpreis. Allerdings sollten sich Kunden nicht von den vollmundigen Versprechungen blenden lassen, sondern auch das Null-Leasing genau unter die Lupe nehmen. Wird auf eine Anzahlung verzichtet, dafür aber eine etwas höhere Rate fällig, kann sich ein vermeintliches Schnäppchen durchaus nachteilig entwickeln.

Daneben ergeben sich für die Hersteller Wettbewerbsvorteile, die in dieser Form Grenzen des deutschen Wettbewerbsrechtes berühren, was das Null-Leasing zu einer für die Unternehmen etwas heiklen Angelegenheit werden lässt.