Autoversicherung Online
Autoversicherung Vergleich Online

Leasingarten

Wie bei Mietverträgen auch unterscheidet man auch beim Leasing unterschiedliche Formen, die sich vor allem daran orientieren, wer bei einem Vertrag als Leasinggeber auftritt und auf welche Wirtschaftsgüter sich die Überlassung der Nutzungsrechte bezieht. Tritt als Leasinggeber etwa der Hersteller des geleasten Fahrzeugs auf, so spricht man an dieser Stelle vom direkten Leasing. Der andere Fall, das indirekte Leasing, tritt dann ein, wenn unabhängige Gesellschaften bzw. Dritte die Position der Leasinggeber übernehmen, was heute häufig der Fall ist. Neben einer Unterscheidung anhand der möglichen Vertriebswege kann eine Differenzierung aber noch durch die Verwendung anderer Parameter erfolgen.

Gerade Unternehmen werden im Allgemeinen selten nur einen Wagen über einen Leasingvertrag mieten, sondern oft mehrere Pkws zum Aufbau eines Fuhrparks nutzen. In diesem Fall liegt ein sogenanntes Plant-Leasing vor. Im Gegensatz dazu wird bei einem Equipment-Leasing lediglich ein Auto für den Leasingvertrag Anspruch genommen. Eine weitere Form des Leasings, die ausschließlich im gewerblichen Rahmen zum Einsatz kommt, ist das Investitionsgüterleasing. Hier sind vor allem Produktionsmittel Gegenstand des Leasings. Neben diesen bereits recht vielfältigen Gruppen unterschiedlicher Leasingformen haben noch andere Arten eine wirtschaftliche Bedeutung, die auf den nächsten Seiten etwas ausführlicher erklärt werden.

Aufgrund der großen Bandbreite unterschiedlichster Leasingformen und der damit verbundenen vertragsrechtlichen Unterschiede lassen sich die Regelungen, Verordnungen und Gesetze zu diesem Thema nicht an einer Stelle innerhalb des deutschen Rechts bündeln, sondern sind über unterschiedlichste Bereiche der Gesetzgebung verteilt. So finden sich einzelne Aspekte im Handelsrecht und dem Bürgerlichen Gesetzbuch wieder, weite Teile sind dagegen im Mietrecht verankert.