Leasingarten
Gerade Unternehmen werden im Allgemeinen selten nur einen Wagen über einen Leasingvertrag mieten, sondern oft mehrere Pkws zum Aufbau eines Fuhrparks nutzen. In diesem Fall liegt ein sogenanntes Plant-Leasing vor. Im Gegensatz dazu wird bei einem Equipment-Leasing lediglich ein Auto für den Leasingvertrag Anspruch genommen. Eine weitere Form des Leasings, die ausschließlich im gewerblichen Rahmen zum Einsatz kommt, ist das Investitionsgüterleasing. Hier sind vor allem Produktionsmittel Gegenstand des Leasings. Neben diesen bereits recht vielfältigen Gruppen unterschiedlicher Leasingformen haben noch andere Arten eine wirtschaftliche Bedeutung, die auf den nächsten Seiten etwas ausführlicher erklärt werden.
Aufgrund der großen Bandbreite unterschiedlichster Leasingformen und der damit verbundenen vertragsrechtlichen Unterschiede lassen sich die Regelungen, Verordnungen und Gesetze zu diesem Thema nicht an einer Stelle innerhalb des deutschen Rechts bündeln, sondern sind über unterschiedlichste Bereiche der Gesetzgebung verteilt. So finden sich einzelne Aspekte im Handelsrecht und dem Bürgerlichen Gesetzbuch wieder, weite Teile sind dagegen im Mietrecht verankert.





