Wissenswertes über Leasing
Zum Laufzeitende muss also keinesfalls ein Kaufvertrag zustande kommen. Ein weiterer Nachteil, welcher sich für Privatpersonen aus einem Leasing ergibt, betrifft den steuerlichen Aspekt. Unternehmen und Gewerbetreibende können zwar die Kosten des Leasings als Betriebsausgaben geltend machen, im privaten Rahmen steht diese Möglichkeit aber nicht zur Verfügung, egal ob Kraftfahrzeuge oder PCs geleast werden. Daneben muss jedem Leasingnehmer klar sein, dass Versicherungsprämien und Reparaturkosten, die während der Laufzeit des Vertrages entstehen, komplett zulasten des Leasingnehmers gehen. Und da es sich hierbei im Allgemeinen um eine Kaskoversicherung handelt, können die entstehenden Ausgaben durchaus zu einer größeren finanziellen Belastung werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt, an den jeder Leasingnehmer immer denken sollte, betrifft die Abrechnung nach dem Ende der Vertragslaufzeit. Gerade bei den sogenannten Teilamortisationsverträgen hat der Leasinggeber ein berechtigtes Interesse daran, dass ein Fahrzeug immer noch einen hohen Restwert besitzt. Wird dieser aufgrund einer hohen Abnutzung nicht mehr erreicht, ist am Ende der Leasingnehmer für den Minderwert verantwortlich, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, da der Leasingnehmer den entstandenen Schaden an einem Pkw ersetzen muss. In jedem Fall sollte man aufgrund des eben geschilderten Zusammenhangs mit dem jeweiligen Leasinggegenstand pfleglich und sorgsam umgehen.





