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Wissenswertes über Leasing

Häufig erscheint das Leasing von Pkws für einen Verbraucher als lohnenderes Geschäft als der Kauf, da im Allgemeinen die Raten eines Leasingvertrages niedriger ausfallen als für ein Darlehen. Vor der endgültigen Entscheidung sollte sich jeder potenzielle Leasingnehmer jedoch genauer darüber informieren, denn gerade im privaten Rahmen ist das Leasing nicht immer die bessere Alternative. Auf was muss also vor der Unterschrift geachtet werden, wenn es um das Kfz-Leasing geht? Der erste Punkt betrifft das Ende des Leasingvertrages, denn immer noch glauben viele Verbraucher, dass ein geleastes Auto einfach gekauft werden kann. Allerdings ist dies nur unter gewissen Umständen möglich, nämlich zum Beispiel dann, wenn vom Andienungsrecht Gebrauch gemacht wird.

Zum Laufzeitende muss also keinesfalls ein Kaufvertrag zustande kommen. Ein weiterer Nachteil, welcher sich für Privatpersonen aus einem Leasing ergibt, betrifft den steuerlichen Aspekt. Unternehmen und Gewerbetreibende können zwar die Kosten des Leasings als Betriebsausgaben geltend machen, im privaten Rahmen steht diese Möglichkeit aber nicht zur Verfügung, egal ob Kraftfahrzeuge oder PCs geleast werden. Daneben muss jedem Leasingnehmer klar sein, dass Versicherungsprämien und Reparaturkosten, die während der Laufzeit des Vertrages entstehen, komplett zulasten des Leasingnehmers gehen. Und da es sich hierbei im Allgemeinen um eine Kaskoversicherung handelt, können die entstehenden Ausgaben durchaus zu einer größeren finanziellen Belastung werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt, an den jeder Leasingnehmer immer denken sollte, betrifft die Abrechnung nach dem Ende der Vertragslaufzeit. Gerade bei den sogenannten Teilamortisationsverträgen hat der Leasinggeber ein berechtigtes Interesse daran, dass ein Fahrzeug immer noch einen hohen Restwert besitzt. Wird dieser aufgrund einer hohen Abnutzung nicht mehr erreicht, ist am Ende der Leasingnehmer für den Minderwert verantwortlich, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, da der Leasingnehmer den entstandenen Schaden an einem Pkw ersetzen muss. In jedem Fall sollte man aufgrund des eben geschilderten Zusammenhangs mit dem jeweiligen Leasinggegenstand pfleglich und sorgsam umgehen.