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Lexikon Autoleasing

Andienungsrecht

Behält sich bei einem Autoleasingvertrag der Leasinggeber das Recht vor, das Fahrzeug nach dem Ende Laufzeit an den Leasingnehmer zu veräußern und verpflichtet sich dieser zur Annahme eines solchen Angebots, so spricht man vom sogenannten Andienungsrecht. Dieses kann nur im Zusammenhang mit einem Teilamortisationsvertrag geltend gemacht werden, überlasst dem Leasinggeber aber auch das Recht, einen geleasten Gegenstand anderweitig weiter zu verwenden. Für den Kaufpreis ist am Ende die Höhe des vereinbarten Restwertes ausschlaggebend.

Grundmietzeit

Der Begriff Grundmietzeit beschreibt die Laufzeit eines Leasingvertrages. In diesem Zusammenhang sind Zeiträume zwischen 24 Monaten und 60 Monaten möglich. Viele der Leasingangebote werden heute auf Basis von 36 Monaten, also 3 Jahren erstellt. Um steuerliche Vorteile nutzen zu können, muss die Grundmietzeit allerdings einige Bedingungen erfüllen. So ist die Dauer eines Autoleasings so zu bemessen, dass mindestens 40% der normalen Nutzungsdauer des entsprechenden Leasinggutes nicht unterschritten und 90% dieses Zeitraumes nicht überschritten werden. Daneben wirkt sich die Grundmietzeit auch auf den erreichten Restwert des Fahrzeugs nach dem Ende des Leasingvertrages aus.

Leasingrate

Da das Autoleasing mit einem Mietvertrag vergleichbar ist, muss der Leasingnehmer in regelmäßigen Abständen Mietzahlungen entrichten. Diese werden allgemein einfach kurz als Leasingrate bezeichnet und sollen die Kosten des Leasinggebers decken, den entstehenden Wertverlust ersetzen, und sind schließlich als Entgelt für die Überlassung der Nutzungsrechte zu verstehen. In der Regel erfolgt die Zahlung der Leasingraten monatlich und im Rahmen des Firmenleasings können die Aufwendungen auch steuerlich geltend gemacht werden. Einflussfaktoren, welche die Höhe der einzelnen Raten bestimmten, sind neben der Nutzungsdauer, die Höhe der aktuellen Zinsen am Kapitalmarkt, der angestrebte Restwert bzw. die Kilometerleistung sowie die Höhe der zu Beginn des Leasingvertrages geleisteten Sonderzahlungen.

Minderkilometer

Die Bezeichnung Minderkilometer spielt vor allem bei Leasingverträgen eine Rolle, die auf Basis der gefahrenen Kilometer abgeschlossen werden. Hierbei verpflichtet sich der Leasingnehmer, eine zuvor festgelegte Summe an Kilometer während der Laufzeit des Vertrages nach Möglichkeit nicht zu überschreiten. Bleibt er sogar unterhalb dieser Grenze, spricht man von sogenannten Minderkilometern. Diese werden durch den Leasingnehmer in der Regel positiv gewertet und entsprechend vergütet. Allerdings muss hierzu eine gewisse Toleranzgrenze überschritten werden. Der Grund für den positiven Effekt der Minderkilometer liegt auf der Hand, schließlich bedeuten weniger gefahrene Kilometer einen geringeren Wertverlust, was am Ende dem Leasingnehmer wieder zugutekommt.

Sonderzahlung

Beim Abschluss eines Leasingvertrages kann sich der Leasingnehmer dazu entscheiden, zum Beginn der Laufzeit eine Sonderzahlung zu leisten. Dadurch kann die Höhe der monatlichen Raten verringert werden, da zusätzliche Leistungen, welche der Leasingnehmer in den Vertrag einbringt, positiv angerechnet werden. Eine solche Sonderzahlung kann zum Beispiel in Form einer Inzahlungnahme des vorherigen Pkws erfolgen. Allgemein kann dieser Begriff also auch mit einer Anzahlung gleichgesetzt werden, die etwa bei einer herkömmlichen Autofinanzierung üblich ist. Die Höhe der Einmalleistung schwankt in der Regel zwischen 20% und 30% und kann in Unternehmen ebenfalls im Rahmen de Gewinn-Verlust-Rechnung in das Betriebsergebnis einfließen.

Teilamortisationsleasing

Sobald im Rahmen von Autoleasingverträgen ein gewisser Restwert am Ende der Laufzeit bestehen bleibt, spricht man in der Regel vom Teilamortisationsleasing. Hierbei wird also nicht der vollständige Wert des Leasinggutes durch die einzelnen Raten abgedeckt.

Im Gegensatz dazu wird vom Vollamortisationsleasing gesprochen, sobald im Rahmen eines Leasingvertrages die vollen Kosten des Leasingnehmers abgedeckt werden und der Restwert des geleasten Gegenstandes quasi gegen Null strebt.

Im Zusammenhang mit einem Autoleasing ist eher die Teilamortisation üblich, bei der zum Ende der Vertragslaufzeit ein vorher festgelegter Restwert erhalten bleiben soll.