Auto-Leasing FAQs
Was bedeutet der Begriff Autoleasing?
Wer sich heute in einem Autohaus nach einem neuen Pkw umsieht, wird in der Regel auch auf Angebote für ein Leasing stoßen. Hiermit ist am Ende nichts anderes gemeint als die Überlassung eines Gegenstandes. Der Leasingnehmer verpflichtet sich im Gegenzug dazu, ein festgelegtes Entgelt für das Wirtschaftsgut zu entrichten. Im Gegenzug erhält er ein weitgehendes Nutzungsrecht, das allerdings die Verfügung im Sinn eines Kaufvertrages nicht mit einschließt. Das Kfz- oder Autoleasing kann also grundsätzlich als eine Art mittel- langfristiger Mietvertrag angesehen und auch in einer ähnlichen Weise behandelt werden.Wer ist bei einem Leasingvertrag Eigentümer des Fahrzeugs?
Im Gegensatz zu der sehr weit verbreiteten Meinung, dass zwischen dem Leasingnehmer und dem Eigentümer des Pkw nach Abschluss des Vertrages kein Unterschied mehr besteht, muss an dieser Stelle sehr wohl eine rechtliche Differenzierung erfolgen. Ein großer Teil der Verbraucher verwechselt sehr schnell die Begriffsbestimmung der Wörter Besitz und Eigentum. Zwar befindet sich der Leasinggegenstand im Besitz des Verbrauchers und dieser wird auch als Halter in die Papiere eingetragen, allerdings verbleiben die Eigentumsrechte an einer Sache bei dieser Form des Rechtsgeschäftes immer beim Leasinggeber.Über welchen Zeitraum erstreckt sich das Autoleasing?
In diesem Punkt ist eine standardisierte Aussage nicht möglich, da die einzelnen Laufzeiten eines Leasingvertrages durch die verschiedenen Anbieter festgelegt werden und sich zudem noch an den Wünschen der Kunden orientieren. Zur Orientierung sollte man als Leasingnehmer aber für die Dauer des Vertrages einen Zeitraum von etwa 3 Jahren, also 36 Monaten einplanen. Viele der Angebote, mit denen Autovermietungen und andere Anbieter heute für einen Leasingvertrag werben, werden unter der Annahme dieser Laufzeit kalkuliert. Veränderungen der Laufzeit haben demzufolge auch Auswirkungen auf die Höhe der Leasingrate.Kann ein Leasingnehmer die Kfz-Versicherung frei wählen?
Die Antwort auf diese Frage muss lauten Ja und Nein. Zwar steht dem Leasingnehmer durchaus die Wahl der Versicherungsgesellschaft frei - was den Typ der Kfz-Versicherung betrifft, machen die Verträge der verschiedenen Anbieter des Fahrzeug-Leasings in der Regel jedoch recht klare Vorschriften. Üblicherweise ist für das Autoleasing der Abschluss einer Haftpflicht- und einer Kaskoversicherung Pflicht. Aus diesem Grund ist der wohl größte Teil der Unternehmen auch dazu übergegangen, die entsprechenden Versicherungsverträge in einem Komplettpaket zusammenzufassen und bieten diese ihren Kunden an. Unter Umständen richtet sich hier die Höhe der monatlichen Beiträge dann nach der Leistung des geleasten Fahrzeugs.Wird ein Leasingvertrag etwa vor dem Hintergrund geschlossen, dass endlich die neusten PS-starken Modelle des Lieblingsherstellers einige Zeit gefahren werden können, muss entsprechend tiefer ins Portemonnaie gegriffen werden.
Kann ein Leasingvertrag ordentlich gekündigt werden?
Hier lautet die Antwort leider nein, denn Leasingverträge sind über die Länge der Laufzeit im Allgemeinen unkündbar. Im Gegensatz dazu existiert aber die Möglichkeit für den Geber, einen Vertrag fristlos zu kündigen, falls der Leasingnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug gerät oder sich berechtigte Gründe ergeben, welche eine Erfüllung des bestehenden Vertrages unmöglich machen. Sollte dies der Fall sein, so muss sich der Leasingnehmer aber darauf einstellen, die Verpflichtungen aus dem einmal eingegangenen Vertrag zu erfüllen. Ein weiterer Grund, der zu einer fristlosen Kündigung, führen kann, ist ein Totalschaden oder der Verlust des geleasten Fahrzeugs. An dieser Stelle können beide Vertragspartner von diesem Recht Gebrauch machen.Wer ist bei einem Kfz-Leasing für die Wartung verantwortlich?
Mit dem Übernehmen der Nutzungsrechte an einem Kraftfahrzeug im Rahmen eines Leasingvertrages sind nicht nur Vorteile verbunden, sondern auch einige Pflichten. Zu diesen gehört etwa der sorgsame Umgang mit dem Pkw sowie eine entsprechende Pflege des Ganzen. Wer darunter lediglich das regelmäßige Reinigen versteht, wird schnell erstaunt darüber sein, was am Ende noch alles zum Leasing eines Fahrzeugs zählt. Neben den obligatorischen Untersuchungen und Durchsichten, welche der Gesetzgeber fordert bzw. der Hersteller für einen verkehrssicheren Zustand vorsieht, muss der Leasingnehmer auch für Reparaturen am Fahrzeug selbst sorgen. Diese müssen in einem vom Hersteller oder dem Leasinggeber anerkannten Fachbetrieb ausgeführt werden und es dürfen nur Originalteile zum Einsatz kommen.Was geschieht mit dem Fahrzeug nach dem Ende der Laufzeit?
Erreicht ein Leasingvertrag das Ende seiner Laufzeit, so wird in der Regel immer nach dem gleichen Muster verfahren: Das Fahrzeug wird durch den Leasingnehmer wieder an den Vertragspartner zurückgegeben. Sollten im Rahmen dieser Rückgabe keine Mängel, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, festgestellt werden, so kann der Pkw einer neuen Verwendung zugeführt werden, indem er zum Beispiel an Dritte veräußert wird. Daneben besteht aber durchaus auch die Möglichkeit, dass dieses einmal geleaste Fahrzeug durch den Leasingnehmer übernommen wird. In einem solchen Fall entspricht die Kaufsumme dem Restwert und die Eigentumsrechte wechseln den Besitzer. Allerdings ist ein Leasingvertrag nicht grundsätzlich mit einer Kaufoption verbunden.Gibt es unterschiedliche Autoleasingarten?
Wer sich einmal für das Kfz-Leasing entschieden hat, steht vor der Wahl, für welche Vertragsform er sich entscheidet. Hierbei muss zwischen zwei Möglichkeiten unterschieden werden: Zum einen kann ein Kilometer- und zum anderen ein Restwertvertrag angestrebt werden. Bei beiden erhält der Leasingnehmer zwar das Fahrzeug, im Zuge der Rückgabe wird die Nutzung aber jeweils von einem anderen Ausgangspunkt bewertet.Ein Kilometervertrag wird dann abgeschlossen, wenn eine bestimmte Laufleistung des Fahrzeugs nicht überschritten wird. Sollte der Fall eintreten, dass mehr Kilometer als geplant gefahren werden, muss der Leasingnehmer für die Differenz eine festgelegte Summe aufbringen.
Dagegen steht bei der zweiten Methode der erreichte Restwert im Vordergrund. Während der Laufzeit des Vertrages sollte der angestrebte Wert des Fahrzeugs nicht unterschritten werden, da auch sonst Mehrkosten für die Differenz entstehen, die am Ende das Konto des Leasingnehmers belasten.





