Rückgabe
Ein erster wichtiger Schritt während der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs ist die Überprüfung des Zustands, in dem sich ein Leasingfahrzeug befindet. Dieser entscheidet am Ende darüber, wie hoch der verbleibende Wert eines Kraftfahrzeugs ist und trägt somit wesentlich zum Wiederverkaufserlös bei. Kratzer, Beulen und Brandlöcher in den Sitzen sind auf jeden Fall Minuspunkte, sofern sie über den normalen Verschleiß hinausgehen. Sind dagegen nur Abnutzungsspuren erkennbar, die sich auch aus einer gewöhnlichen Nutzung ergeben, kann der Leasinggeber keine zusätzlichen Ansprüche geltend machen. Allerdings liegen zwischen den Ansichten der einzelnen Vertragsparteien, was unter normalen Nutzungsspuren zu verstehen ist, die Meinungen zum Teil sehr weit auseinander. Um an dieser Stelle eine verwertbare Basis zu schaffen, müssen alle entdeckten Schäden in einem Protokoll aufgezeichnet werden.
Neben diesen grundsätzlichen Problemen, die im Rahmen des Autoleasings immer wieder auftreten können, stellen die meisten Anbieter noch besondere Forderungen, was die Abwicklung der Rückgabe betrifft. So taucht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Beispiel immer wieder auf, dass nur bestimmte Filialen zur Rücknahme berechtigt sind. Wird das Fahrzeug in einer anderen Geschäftsstelle zurückgegeben, entstehen für den Leasingnehmer zusätzliche Kosten. Das Gleiche gilt übrigens auch dann, wenn das Fahrzeug nicht gereinigt wurde oder die Profiltiefe der Reifen einen gewissen Grenzwert unterschreitet.





