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Kauf nach Leasing

Im Rahmen eines Leasingvertrages geht ein großer Teil der deutschen Verbraucher davon aus, dass einmal geleaste Fahrzeuge nach dem Ende der Laufzeit einfach durch den Leasingnehmer gekauft und übernommen werden können. Dass es sich hier aber um einen folgenschweren Irrtum handelt, begreifen viele erst am Ende des Vertrages und wundern sich dann über das Vorgehen der Leasinggeber, welche ihnen das Fahrzeug nicht zum Kauf anbieten. Dabei hätte ein kurzer Blick in die Bedingungen des Vertrages schnell gezeigt, dass im Kfz-Leasing der Verkauf des Pkws durchaus keine logische Folge der Unterschrift ist, sondern erst einige Bedingungen erfüllt sein müssen, bevor ein Fahrzeug erworben werden kann.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist das sogenannte Andienungsrecht, das bei Teilamortisierungsverträgen zum Einsatz kommt. Bei dieser Leasingform bleibt am Ende ein gewisser Restwert des geleasten Gegenstandes übrig, durch die Raten werden also nicht alle Investitionskosten gedeckt. Dient der Leasingnehmer das Fahrzeug nun seinem Vertragspartner an, muss dieser auf der Grundlage des Andienungsrechtes das Angebot annehmen und ist zum Kauf verpflichtet. Allerdings kann der Leasinggeber mit dem Fahrzeug auch anders verfahren und es zum Beispiel an einen Händler weiter verkaufen. Es besteht für den Leasingnehmer also keinerlei Anspruch auf den Kauf des Autos nach dem Ende der Vertragslaufzeit.