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Abrechnung und Leasing

Im Zusammenhang mit der Abrechnung eines Leasingvertrages muss in jedem Fall unterschieden werden, um welche Form des Vertrages es sich handelt, da das Vorgehen bei einem Kilometerleasing etwas anders abläuft als beim Restwertleasing. Da die Sonderzahlungen sowie die einzelnen Leasingraten, welche in der Regel im Voraus entrichtet werden müssen, bereits vor dem Ende der Laufzeit durch den Leasingnehmer bezahlt wurden, sollen sie an dieser Stelle außer Acht gelassen werden.

Im Rahmen des Restwertleasings wird ein Wert festgeschrieben, den das Fahrzeug nach dem Ende des Vertrages mindestens noch haben sollte. Sobald festgestellt wird, dass dieser unterschritten wird und ein Minderwert entsteht, muss der Leasingnehmer die Differenz selbst tragen.
Liegt der Zeitwert dagegen über dem kalkulierten Restwert, so erhält der Leasingnehmer 75% des Mehrerlöses. Allerdings muss an dieser Stelle immer beachtet werden, dass eine eventuelle Reinigung, Reifenwechsel und das Nachholen von versäumten Inspektionen ebenfalls zulasten des Leasingnehmers gehen und zum Beispiel aus dem erreichten Mehrwert gedeckt wird.

Handelt es sich dagegen um ein Kilometerleasing, ist die Zahl der zurückgelegten Kilometer von entscheidender Bedeutung, da die monatlichen Raten für das Leasing anhand einer gewissen Kilometerleistung berechnet werden. Für jeden gefahrenen Mehrkilometer muss der Leasingnehmer also am Ende tiefer in die Tasche greifen. Wie hoch die zusätzlichen Kosten am Ende sind, hängt vom vereinbarten Kilometersatz ab.