Zu beachten bei Ablauf der Leasing-Laufzeit
. Im Gegensatz zum Autokauf über eine Finanzierung findet hier also kein Wechsel der Eigentumsrechte statt, lediglich die Besitzverhältnisse verändern sich. Und genau aus diesem Grund muss der Leasingnehmer am Ende der Vertragslaufzeit einige Punkte beachten.
Soll ein neues Leasingfahrzeug bestellt werden, ist in jedem Fall erst die vollständige Abwicklung der Rückgabe abzuwarten. Zahlungsnachforderungen wirken sich schließlich nicht nur in finanzieller Hinsicht aus, sondern schmälern auch die Verhandlungsposition des Leasingnehmers bei einem neuen Vertrag. Neben dem Zustand des geleasten Fahrzeugs, der im Rahmen eines Gutachtens durch einen Sachverständigen geprüft wird, sollte jeder Leasingnehmer auch die Abrechnung sowie weitere Klauseln des Vertrages im Auge behalten. Bei der Entscheidung für ein Restwertleasing kann der Leasinggeber etwa von seinem Andienungsrecht Gebrauch machen und es dem Leasingnehmer zum Kauf anbieten. Letzterer ist in diesem Fall zur Annahme des Angebotes verpflichtet.





